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15-07-2010 Sparguthaben - EU will Sparer besser schützen
  Was geschieht mit den Sparguthaben, wenn eine Bank pleitegeht? Die Deckungssumme pro Sparer ist bereits auf 100.000 Euro angehoben worden. Nach Plänen der EU-Kommission sollen die Banken ihre Notreserven von derzeit 19 Milliarden Euro auf 150 Milliarden Euro aufstocken - und das Geld bei Bedarf wesentlich schneller auszahlen. Banken reagieren mit Kritik.
Die EU will Sparer besser vor Bankenpleiten schützen und ihnen im Ernstfall wesentlich rascher zu ihrem Geld verhelfen. Kommissar Michel Barnier hat am Montag12.07.2010 einen Richtlinienvorschlag für den Aufbau europäischer Sicherungsfonds vorgelegt. Vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) kam umgehend Kritik. Der Grund: Für die zusätzliche Absicherung fehle das Geld. Die Kommissionspläne sehen vor, eine dauerhafte Deckungsgarantie von 100.000 Euro vorzuschreiben. Damit wären laut Brüssel 95 Prozent sämtlicher Spareinlagen garantiert. Geht eine Bank in die Pleite, sollen die Sparer binnen sieben Tagen ihre Guthaben überwiesen bekommen - zurzeit dauert dies oft mehrere Monate. Das neue System soll sogenannte Bankenruns verhindern. Schon mehrfach gerieten Institute unter Druck, weil viele Kunden bei einer tatsächlichen oder vermeintlichen Schieflage gleichzeitig ihr Geld abheben wollten. Verschärft wird die Problematik durch unterschiedliche Systeme oder Deckungssummern in den Mitgliedsstaaten, so dass die Banken mit der höchsten Garantie den größten Ansturm verkraften müssen. Derzeit gebe es 40 verschiedene Garantiesysteme in der EU, betonte Barnier den Handlungsdruck für eine Harmonisierung. Überdies seien viele Banken im internationalen Besitz, was rein nationale Lösungen unplausibel mache. Bankkunden und Steuerzahler würden von dem neuen System profitieren, weil die öffentliche Hand im Notfall nicht mehr einspringen müsste. Der Haken: Die Banken selbst müssten mehr Geld zur Seite legen: 1,5 Prozent der erstattungsfähigen Einlagen sollen laut Barnier künftig jederzeit abrufbereit stehen. Banken mit höheren Risiken sollen dabei höhere Beitragssätze in die Sicherungsfonds zahlen. Besonders aus Deutschland kommen Einwände. Denn in der Bundesrepublik gilt bereits ab 2011 eine Garantiesumme von 100.000 Euro. Dies stützt sich aber auch auf ein jahrzehntealtes Absicherungssystem unter den Banken, die sich im Ernstfall gegenseitig aushelfen. "Nie mussten Einleger entschädigt werden. Insolvenzen wurden stets durch frühzeitige Maßnahmen abgewendet", erklärte der BVR. Mittel für einen zusätzlichen, von der EU verordneten gesetzlichen Sicherungsfonds wären angesichts des intensiven Wettbewerbs "wirtschaftlich nicht tragbar", erklärte der Verband. Bedenken kommen auch aus Österreich: Die Banken dürften nicht "in neue Eigenkapital- oder Finanzierungsschwierigkeiten gebracht werden", warnte Finanzminister Joseph Pröll in Brüssel. Doch Barnier will vorerst Kurs halten: Zwar könnten die genossenschaftlichen Systeme in Deutschland oder Österreich beibehalten werden. Aber sie müssten ergänzt werden, weil die derzeitige Absicherung nur unter den Banken gelte, nicht aber gegenüber den Kunden. Der Kommissar sieht sein System als Vertrauensmaßnahe, damit Banken gerade in finanziellen Stressphasen nicht unterfinanziert sind. Um das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, will er den Instituten für den Aufbau des zusätzlichen Kapitalpuffers Zeit bis 2020 geben. In Kraft treten könnten die meisten Regelungen schon in den kommenden drei Jahren. Barnier rief das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten am Montag, 12.07.2010 auf, den Weg zur Verabschiedung rasch frei zu machen. Dpa
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