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| 18-02-2010 |
Hartz IV - Regierung knausert bei Härtefall-Regelungen | |
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Viele Hartz-IV-Empfänger hatten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf deutlich bessere Leistungen gehofft. Doch die Bundesregierung will ihnen den Gefallen nicht tun. Sie hat den Härtefall-Katalog entsprechend eng gefasst. |
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Berlin - Nur wenige Hartz-IV-Empfänger dürften in den Genuss von Extra-Zahlungen nach dem Härtefall-Katalog der Bundesregierung kommen. Eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einigten sich das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Übersicht, die am Dienstag in Berlin als "Positiv- und Negativliste" veröffentlicht wurde.
Mit einer engen Auslegung der Härtefall-Regelungen will das Arbeitsministerium eine Antragsflut für Zusatzleistungen verhindern. Deshalb ist ausdrücklich auch festgehalten, für welche Leistungen die vom Gericht verlangte Härtefallregelung nicht gelten soll. Profitieren können von der Härtefall-Klausel unter anderem Rollstuhlfahrer, chronisch Kranke, geschiedene Paare sowie bei strengen Vorgaben Kinder mit Schulproblemen.
Nicht unter die Härtefall-Regelung fallen Ausgaben etwa für die Praxisgebühr beim Arztbesuch, für Kleidung in Übergrößen, Brillen, Waschmaschinen, Zahnersatz oder orthopädische Schuhe. Diese Posten müssen Hartz-IV-Bezieher weiter aus den Regelzahlungen von bis zu 359 Euro im Monat bestreiten.
Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze bis Jahresende
Mit dem Härtefall-Katalog setzt die Regierung in einem ersten Schritt das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der vorigen Woche um. Dieses hatte bemängelt, dass es keine Härtefall-Regelung für Zusatzleistungen gebe. Zudem muss die Regierung bis Ende des Jahres die Hartz-IV-Regelsätze neu berechnen.
Der nun vereinbarte Katalog ist weniger umfangreich als eine erste Liste der Arbeitsagentur. So sollen Umfang und Kosten in Grenzen gehalten und eine Antragsflut eingedämmt werden. Sozialverbände fordern eine umfassendere Liste der Hilfen und warnen vor einer "Klagewelle".
Nach Angaben des Ministeriums greift der Leistungsanspruch bei Hartz-IV-Empfängern ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben". Als "außergewöhnliche, laufende Belastung" werden in bestimmten Fällen nicht verschreibungspflichtige Medikamente eingestuft, etwa Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion.
Nachhilfeunterricht wird nur in Ausnahmen bezahlt
Rollstuhlfahrer, "die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten", sollen Putz- oder Haushaltshilfen bezahlen können. In den Katalog der Zusatzleistungen sollen auch Fahrt- und Übernachtungskosten aufgenommen werden, wenn geschiedene Ehepartner ihre von ihnen getrennt lebenden Kinder besuchen.
Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im Einzelfall gewährt werden: Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt - etwa eine langfristige Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie.
Zudem muss die Aussicht "auf Überwindung des Nachhilfebedarfs innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen". In der Regel könnten Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden. Vorrangig seien schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen.
dpa |
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