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| 10-06-2010 |
Preisabsprache: Millionenbußgelder gegen Kaffeeröster | |
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Das Bundeskartellamt hat gegen acht namhafte Kaffeeröster und den Deutschen Kaffeeverband Bußgelder von insgesamt 30 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen haben über Jahre verbotenerweise Preise für Kaffee abgesprochen. |
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Unter den betroffenen Unternehmen findet sich die Creme de la Creme der deutschen Kaffeeanbieter von Tchibo über J.J. Darboven, Melitta, Kraft Foods, Seeberger und Westhoff bis zu den Espresso-Spezialisten Lavazza und Segafredo Zanetti, wie die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch, 09.06.2010 mitteilte. Auch gegen zehn verantwortliche Mitarbeiter der Unternehmen wurden Bußgelder verhängt.
Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt begründete die hohe Strafe mit dem Hinweis: "Absprachen über Preiserhöhungen bei Konsumgütern wie Kaffee spürt der Verbraucher ganz unmittelbar in seinem Portemonnaie." Angestoßen hatte das Verfahren der Münchner Kaffeeröster Alois Dallmayr, der die Behörde über die Preisabsprachen informierte und deshalb keine Geldbuße zahlen muss. Auch Melitta und Darboven wurde für ihre Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe eine Reduktion der Geldbußen gewährt.
Weiteres Verfahren gegen Cappuccino-Hersteller
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes existierte seit mindestens 1997 bis Mitte 2008 ein Arbeitskreis beim DKV, bestehend aus den Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster, in dem Preiserhöhungen und zum Teil Preissenkungen für Röstkaffee-Lieferungen an die Gastronomie, Automatenaufsteller und andere Großverbraucher koordiniert wurden. Dort seien etwa die beiden Preiserhöhungen von Anfang 2005 und von Anfang 2008 abgesprochen worden.
Die Geldbußen sind zwar noch nicht rechtskräftig. Doch haben sechs der acht Unternehmen sowie deren Mitarbeiter sich laut Bundeskartellamt zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereiterklärt.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte das Bundeskartellamt gegen die drei großen Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr sowie sechs Mitarbeiter wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen Geldbußen von zusammen 159,5 Millionen Euro verhängt. Neben den zwei nun abgeschlossenen Verfahren gegen Kaffeeröster in den Bereichen des Lebensmitteleinzelhandels und des Außer-Haus-Vertriebs führt das Bundeskartellamt noch ein Verfahren gegen Hersteller von Cappuccino wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Cappuccino. Dieses Verfahren werde voraussichtlich Mitte dieses Jahres abgeschlossen, erklärte die Behörde.
dpa |
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