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| 23-06-2010 |
Grundsatzurteil: Bundesrichter kippen Tarifeinheit | |
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Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt. Damit sind in Betrieben künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich. Auf Seiten der Gewerkschaften wird der Wettbewerb nun zunehmen. Arbeitgebern stehen wohl mehr Streiks und Konflikte ins Haus. |
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Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz unter den Gewerkschaften zu. Mit der Entscheidung der Richter am Mittwoch in Erfurt (10 AS 2/10 und 10 AS 3/10) wird der jahrzehntelange Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" aufgegeben. Damit sind künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich, aber auch mehr Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
"Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können", heißt es in der Begründung der höchsten Arbeitsrichter. Die Weichen dafür hatte bereits Ende Januar der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gestellt. Seiner Rechtsauffassung folgte nun auch der Zehnte Senat. Die DGB-Gewerkschaften müssen jetzt mit härterer Konkurrenz durch kleinere Spartenorganisationen rechnen.
Einige Arbeitgeber befürchten durch den Kurswechsel zu einer Liberalisierung mehr Streiks und eine wachsende Zahl von Berufsgruppengewerkschaften, wie sie bereits bei Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa am Verhandlungstisch sitzen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB hatten sich Anfang Juni für eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit ausgesprochen.
Nach Ansicht des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall gefährdet der Abschied vom Prinzip der Tarifeinheit die bestehenden Flächentarifverträge. Unternehmen könnten sich trotz bestehender Verträge nicht mehr vor Arbeitskämpfen sicher fühlen, erklärte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Ulrich Brocker. "Wenn konkurrierende Gewerkschaften jederzeit den Betriebsfrieden gefährden können, geht ein entscheidender Vorteil der Flächentarife insgesamt verloren", heißt es in einer Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten zu lassen.
Der Verband verlangte eine gesetzliche Neuregelung, mit der die jahrzehntelange Praxis verbindlich festgeschrieben werden solle. Tarifautonomie und Flächentarifverträge seien wesentliche Bausteine für den Aufbau einer weltweit wettbewerbsfähigen Industrie in Deutschland gewesen und hätten "englische Verhältnisse" verhindert.
dpa |
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